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BFH 30.06.2005 III R 47/03, NWB direkt 42/2005 S. 9

Tankstellen als (Handels-)Betriebstätten der Tankstellenverwalter

Überlässt ein Mineralölunternehmen mit Zweigstellen im Fördergebiet Tankstellen, die es im Fördergebiet errichtet hat, Tankstellenverwaltern als selbständigen Handelsvertretern zum Betrieb, sind die Tankstellen nicht – auch nicht teilweise – (Vertriebs-)Betriebsstätten des Mineralölunternehmens, sondern ausschließlich (Handels-)Betriebsstätten der Tankstellenverwalter. Wirtschaftsgüter, die das Mineralölunternehmen nach dem und vor dem für die überlassenen Tankstellen angeschafft oder hergestellt hat, sind nicht zulagenbegünstigt, weil sie in einer von der Gewährung der Investitionszulage ausgeschlossenen Betriebsstätte des Handels verblieben sind. Anmerkung: Vgl. hierzu auch das .

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