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Ausgleichsforderung durch ehevertragliche Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft
Entsteht von Gesetzes wegen eine Ausgleichsforderung durch ehevertragliche Beendigung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft, ist dies nicht als freigebige Zuwendung schenkungsteuerbar, wenn es tatsächlich zu einer güterrechtlichen Abwicklung der Zugewinngemeinschaft kommt, und zwar auch dann nicht, wenn der Güterstand der Zugewinngemeinschaft im Anschluss an die Beendigung neu begründet wird. Die Beendigung des gesetzlichen Güterstands und seine anschließende Neubegründung ist regelmäßig nicht rechtsmissbräuchlich. Die Auslegung eines Ehevertrags unterliegt keinen Besonderheiten; es gelten die allgemeinen Grundsätze.