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Überschusserzielungsabsicht bei gewerblicher Vermietung
Die Vermietung einer Ferienwohnung begründet einen Gewerbebetrieb, wenn sie im Hinblick auf die Art des vermieteten Objekts und die Art der Vermietung einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb vergleichbar ist. Die von der Rechtsprechung zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung entwickelten Grundsätze sind auf Fälle der gewerblichen Vermietung von Ferienwohnungen nicht anzuwenden. Zwischen beiden Fallgestaltungen bestehen so erhebliche wirtschaftliche Unterschiede, dass eine differenzierende rechtliche Beurteilung geboten ist.