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FG München 09.03.2005 1 K 1794/02, NWB direkt 42/2005 S. 5
Verlustverrechnung bis Null
Die gesetzliche Regelung, nach der ein Verlust aus den Vorjahren im Gewinnjahr bis auf ein Einkommen von Null zu verrechnen ist, verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz oder den Grundsatz, dass dem Steuerpflichtigen das Existenzminimum verbleiben muss.S. 6