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FG Baden-Württemberg 28.07.2005 1 K 500/00, NWB direkt 42/2005 S. 3

Versäumter Kostenantrag nach Erledigung der Hauptsache

Hat das Finanzgericht nach Erledigung der Hauptsache die Kosten des Verfahrens dem Finanzamt auferlegt, ist eine Anhörungsrüge des Finanzamts gegen die Kostenentscheidung, mit der es geltend macht, die Verfahrenskosten dem Kläger aufzuerlegen, unbegründet, wenn das Finanzamt eine Erledigungserklärung abgegeben hat, ohne einen Kostenantrag zu stellen. Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs erfordert nicht, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit gibt, einen bei Abgabe der Erledigungserklärung versäumten Kostenantrag nachzureichen.

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