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Die gesetzliche Unfallversicherung
Überblick über ihre Träger, Versicherungsschutz, Beiträge und Leistungen
Unfälle als tägliches Geschehen der Arbeitswelt werfen immer wieder Fragen auf, für die Versicherten und die Unternehmen. Was z. B. kommt nach einem Unfall auf ein Unternehmen zu? Was erwartet einen Verletzten an Hilfe und Entschädigung? Der vorliegende Beitrag gibt dazu Grundinformationen, die vor allem den Unternehmen der privaten Wirtschaft den Umgang mit dieser Versicherung und den gewerblichen Berufsgenossenschaften erleichtern sollen. Er lässt deshalb die Besonderheiten der Versicherungsträger der öffentlichen Hand (z. B. Landesunfallkassen) und deren Versicherten (z. B. Kindergartenkinder, Schüler, bestimmte im öffentlichen Interesse z. B. ehrenamtlich Tätige) außer Betracht, ebenso die Versicherung in der Landwirtschaft. Zum weitgehenden Ausschluss von Schadensersatzansprüchen u. a. von Beschäftigten gegen ihre Unternehmer oder untereinander nach einem Versicherungsfall sowie etwaigen Rückgriffsmöglichkeiten der Berufsgenossenschaften gegen sie vgl. den Beitrag in NWB F. 27 S. 5851. S. 3552
I. Wer sind die Träger der Unfallversicherung und was sind ihre Aufgaben?
Die Unfallversicherung, Zweig der Sozialversicherung, ist geregelt im Siebten Buch ...