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Steuerberatung | Beratungspflicht auch hinsichtlich steuerlicher Orchideenrechtsgebiete
Das OLG Köln stellt in seinem Urteil v. 2. 12. 2004 - 8 U 44/04 klar, dass dann, wenn ein Steuerberater von seinem Mandanten im Zusammenhang mit einer Betriebserweiterung (hier: Kfz-Betrieb mit Ausdehnung auf Verkauf von aus den Niederlanden eingeführtem Propangas zum Beheizen von Wohnmobilen) um Aufklärung „was wir zu beachten haben” gebeten wird, sich darin ein umfassender steuerlicher Beratungswunsch des Mandanten dokumentiert, der, wenn sich der Steuerberater hierauf einlässt, entweder eine diesbezüglich umfassende und sachlich zutreffende Unterrichtung bedingt oder aber für diejenigen Teilbereiche, für die der Steuerberater nicht über die notwendige Sachkunde verfügt (hier: Mineralölsteuer), den Hinweis auf die ergänzende Einholung speziellen Rechtsrats erfordert. Der Versuch des Steu...