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BSG 01.09.2005 P 3 B 9/04, NWB 42/2005 S. 341

Pflegeversicherung | Klagebefugnis des Trägers eines Pflegeheims zu einer höheren Einstufung des Pflegebedürftigen

Der Träger eines Pflegeheims hat aufgrund des Versorgungsvertrags in Verbindung mit der Pflegesatzvereinbarung einen Anspruch auf zutreffende Einstufung des Pflegebedarfs des Versicherten und Zahlung des sich daraus ergebenden Pflegesatzes. Daraus folgt aber nicht, dass auch ein besonders hoher Aufwand an medizinischer Behandlungspflege und sozialer Betreuung bedarfserhöhend zu berücksichtigen wäre. Dieser Bedarf ist bei der Einstufung des Versicherten in eine Pflegestufe nicht zu berücksichtigen. Daraus folgt, dass dies auch bei der entsprechenden Pflegeklasse nicht der Fall ist, weil die Pflegeklasse grundsätzlich der Pflegestufe folgt ( und 4/04 R). Die Problematik liegt darin, dass der Versicherte selbst regelmäßig an einer höheren Einstufung nich...

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