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Eherecht | Weiterführung des Ehenamens nach Eheaufhebung
Das neue Ehenamensrecht sieht die Möglichkeit, dem anderen Ehegatten die Fortführung des Ehenamens nach Aufhebung der Ehe zu untersagen, nicht mehr vor. Ausnahmen sind nur in krassen Einzelfällen unter dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauchs (etwa Erwerb des Ehenamens zur missbräuchlichen Nutzung) denkbar ().