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Wehrrecht; | Änderung wehrrechtlicher Vorschriften
Das Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften (Wehrrechtsänderungsgesetz) v. ist im BGBl I S. 1726 verkündet worden und am in Kraft getreten. Das Gesetz bringt zahlreiche materielle Änderungen im Bereich des Wehrpflicht- und Zivildienstgesetzes. So wird die Dauer des Wehrdienstes auf zehn und die Dauer des Zivildienstes auf dreizehn Monate abgesenkt. Im Anschluß daran werden das Soldatengesetz und das Wehrpflichtgesetz als Neufassung vom im BGBl I S. 1737 bzw. 1756 bekanntgemacht.