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BMF 29.09.2005 IV B 2 - S 2134 a - 33/05, NWB 42/2005 S. 333

Einkommensteuer | Behandlung von Emissionsberechtigungen nach dem Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz

Durch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) v. (BGBl 2004 I S. 1578) wurden die Voraussetzungen für ein gemeinschaftsweites Emissionshandelssystem in Deutschland geschaffen. Das TEHG schreibt vor, dass die Betreiber der durch das Gesetz erfassten Anlagen für deren Emissionen Berechtigungen nachweisen müssen. Diese werden ihnen nach Maßgabe des Gesetzes über den nationalen Zuteilungsplan für Treibhausgas-Emissionsberechtigungen in der Zuteilungsperiode 2005 bis 2007 in einer gewissen Höhe zugeteilt und sind handelbar. Nach Ablauf eines Emissionszeitraums (Kalenderjahr) müssen die Berechtigungen für die erfolgten CO2-Emissionen abgegeben werden. Reichen die ausgegebenen Emissionsberechtigungen nicht aus, müssen fehlende Berechtigungen zugekauft werden. Bei Nichtabgabe drohen Sanktionen. Für die Zuteilung werden Gebüh...

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