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BFH 08.09.2005 IV B 42/05, NWB 42/2005 S. 333
Finanzgerichtsordnung | Statthaftigkeit der außerordentlichen Beschwerde nach Einführung der Anhörungsrüge
Wie der NWB AAAAB-66999 entschieden hat, kann jedenfalls nach der Einführung der Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO die bewusste und objektiv greifbar gesetzwidrige Anwendung von Prozessrecht durch das Finanzgericht mit einer außerordentlichen Beschwerde gerügt werden.