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FG Münster Urteil v. - 7 K 5673/02 E EFG 2005 S. 1762 Nr. 22

Gesetze: EStG § 13a Abs 5, EStG § 13a Abs 6 Nr 3, EStG § 13a Abs 4

Land- und Forstwirtschaft:

Anbieten der Unterbringung von Pensionspferden als Dienstleistung im Sinne von § 13a Abs. 6 Nr. 3 EStG

Leitsatz

Im Grundbetrag gem. § 13a Abs. 4 EStG oder den Sondernutzungen gem. § 13a Abs. 5 EStG für den Ertragswert der Fläche ist eine aus der Übernahme der Obhutspflicht für Pensionspferde, deren Weidegang und die Lieferung von Wurmkuren gemischte Dienstleistung nicht abgegolten. Die Erträge aus der Pferdepension sind vielmehr gesondert nach § 13a Abs. 6 Nr. 3 EStG zu besteuern.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1762 Nr. 22
INF 2005 S. 844 Nr. 22
PAAAB-66887

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FG Münster, Urteil v. 23.05.2005 - 7 K 5673/02 E

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