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FG München Urteil v. - 8 K 2286/05 EFG 2006 S. 41 Nr. 1

Gesetze: EStG 1990 § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG 1990 § 15 Abs. 2 S. 1, EStG 1997 § 18 Abs. 1 Nr. 1, EStG 1997 § 15 Abs. 2 S. 1, GewStG 1991 § 2 Abs. 1, GewStG 1999 § 2 Abs. 1

EDV-Berater als Freiberufler

Beratender Betriebswirt

EDV-Berater als Freiberufler i.S.d. § 18 Abs.1 Nr.1 EStG

Leitsatz

Ein selbstständiger EDV-Berater mit hochschulmäßigem Abschluss eines Diplom-Betriebswirtes (FH), der unter Einsatz seiner Kenntnisse auf einem der Hauptbereiche der Betriebswirtschaftslehre (Unternehmensführung, Leistungserstellung, Materialwirtschaft, Finanzierung, Vertrieb, Verwaltungswesen, Rechnungswesen sowie Personalwesen) qualifizierte Anwendersoftware entwickelt, übt als beratender Betriebswirt eine freiberufliche Tätigkeit aus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 792 Nr. 13
EFG 2006 S. 41 Nr. 1
KÖSDI 2006 S. 14963 Nr. 2
XAAAB-66880

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FG München, Urteil v. 22.07.2005 - 8 K 2286/05

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