Ein selbstständiger EDV-Berater mit hochschulmäßigem Abschluss eines Diplom-Betriebswirtes (FH), der unter Einsatz seiner
Kenntnisse auf einem der Hauptbereiche der Betriebswirtschaftslehre (Unternehmensführung, Leistungserstellung, Materialwirtschaft,
Finanzierung, Vertrieb, Verwaltungswesen, Rechnungswesen sowie Personalwesen) qualifizierte Anwendersoftware entwickelt, übt
als beratender Betriebswirt eine freiberufliche Tätigkeit aus.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 792 Nr. 13 EFG 2006 S. 41 Nr. 1 KÖSDI 2006 S. 14963 Nr. 2 XAAAB-66880
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