Berechnung einer Haftungsschuld führt nicht zur Fälligkeit des
Haftungsanspruchs
Erstattungsanspruch durch Berechnung eines
Erstattungsbetrages
Abrechungsbescheid i. S.
§ 218 Abs. 2 AO zur
Umsatzsteuer 1994 bis 1997
Leitsatz
1. Eine dem Haftungsschuldner nach
Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über sein
Vermögen zugestellte Berechnung einer Haftungsschuld vermag keine
Fälligkeit des Haftungsanspruchs des Finanzamts zu begründen.
2. Die Berechnung eines
Erstattungsbetrages kann im Konkursverfahren Grundlage für einen
Abrechnungsbescheid sein und mithin zur bestandskräftigen Feststellung
eines Erstattungsanspruchs führen.
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1906 Nr. 24 QAAAB-66878
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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 26.08.2004 - 5 K 493/04
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