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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 5 K 493/04 EFG 2005 S. 1906 Nr. 24

Gesetze: BGB § 387, GesO § 7 Abs. 5, AO 1977 § 226 Abs. 1, AO 1977 § 226 Abs. 4, AO 1977 § 37 Abs. 2, AO 1977 § 218 Abs. 2, AO 1977 § 251 Abs. 3

Aufrechnung im Gesamtvollstreckungsverfahren

Berechnung einer Haftungsschuld führt nicht zur Fälligkeit des Haftungsanspruchs

Erstattungsanspruch durch Berechnung eines Erstattungsbetrages

Abrechungsbescheid i. S. § 218 Abs. 2 AO zur Umsatzsteuer 1994 bis 1997

Leitsatz

1. Eine dem Haftungsschuldner nach Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens über sein Vermögen zugestellte Berechnung einer Haftungsschuld vermag keine Fälligkeit des Haftungsanspruchs des Finanzamts zu begründen.

2. Die Berechnung eines Erstattungsbetrages kann im Konkursverfahren Grundlage für einen Abrechnungsbescheid sein und mithin zur bestandskräftigen Feststellung eines Erstattungsanspruchs führen.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1906 Nr. 24
QAAAB-66878

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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 26.08.2004 - 5 K 493/04

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