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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 15 K 6297/03 L EFG 2005 S. 1769 Nr. 22

Gesetze: EStG § 3 Nr. 63, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, LStDV § 2 Abs. 2 Nr. 3

Ausgleichszahlungen an Zusatzversorgungskasse bei Verschmelzung von Versorgungskassen als Arbeitslohn

Leitsatz

1. Im Wege der Umlagefinanzierung geleistete Arbeitgeberbeiträge an eine Zusatzversorgungskasse unterliegen auch mit dem Anteil der Lohnsteuerpflicht, der anlässlich der Verschmelzung zweier kommunaler Versorgungskassen zum Ausgleich der unterschiedlichen Deckung des Verpflichtungsbestandes als Mehrbetrag für die Versicherten der untergegangenen Kasse zu zahlen ist.

2. Ein solcher Sachverhalt ist nicht mit der dem „Bahn-Urteil” des (BStBl II 2001, 815) zugrunde liegenden Gestaltung vergleichbar, dass aufgrund gesetzlicher Schließung des Versichertenbestandes und Umstellung auf das Kapitaldeckungsverfahren ein erhöhter Umlagesatz entrichtet werden muss.

3. Beitragsleistungen an Versorgungseinrichtungen sind nur dann nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei, wenn sie im Kapitaldeckungsverfahren erhoben werden.

Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1769 Nr. 22
YAAAB-66871

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 25.08.2005 - 15 K 6297/03 L

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