Erhöhte Anforderungen an das Ausscheiden groben Verschuldens i.S. des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 bei Beauftragung eines
Steuerberaters
Einkommensteuer 1995
Leitsatz
Verweist der eine Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977 begehrende
Steuerberater des Steuerpflichtigen auf ein während der Rechtsbehelfsfrist ergangenes Schreiben des Bundesaufsichtsamts für
das Kreditwesen, wonach sich aufklärt, dass es sich bei Kapitalrückzahlungen aus einem ausländischen Fonds insoweit um keine
–wie zunächst im ESt-Bescheid angenommen– steuerpflichtigen Kapitalerträge i.S. des § 18 AuslInvestmG handelt, scheidet eine
Änderung wegen groben Verschuldens am nachträglichen Bekanntwerden der neuen Tatsachen aus, da hätte fristgerecht Einspruch
eingelegt werden können.