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EuGH 15.9.2005 C-58/04, IWB 19/2005 S. 980

Steuerrecht | Begriff des Zwischenaufenthalts bei Kreuzfahrten

Der EuGH hat in der Rs. C-58/04 mit Urt. v. wie folgt entschieden: Aufenthalte eines Schiffes in Häfen von Drittländern, bei denen die Reisenden das Schiff, und sei es nur für kurze Zeit, verlassen können, sind „Zwischenaufenthalte außerhalb der Gemeinschaft” i. S. des Art. 8 Abs. 1 Buchst. c der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates v. zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage i. d. F. der Richtlinie 92/111/EWG des Rates v. zur Änderung der Richtlinie 77/388 und zur Einführung von Vereinfachungsmaßnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer.

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