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Höhe des Veräußerungsgewinns bei befreiender Schuldübernahme
Zum Veräußerungspreis i. S. von § 16 Abs. 2 EStG gehört die Gegenleistung, die der Veräußerer vom Erwerber für die Übertragung des Gewerbebetriebs erlangt. Gegenleistung und damit Teil des Veräußerungspreises ist auch eine Verpflichtung des Erwerbers, den Veräußerer von einer privaten (und demgemäß auch nicht bilanzierten) Schuld gegenüber einem Dritten, z. B. einer privaten Darlehens- oder Leibrentenschuld, oder von einer betrieblichen (zu Recht nicht bilanzierten) Schuld durch befreiende Schuldübernahme oder durch Schuldbeitritt mit befreiender Wirkung im Innenverhältnis freizustellen. Übernimmt der Erwerber im Wege der befreienden Schuldübernahme die den in der Steuerbilanz zu Recht nicht berücksichtigten Rückstellungen für drohende Verluste aus einem Mietvertrag sowie für Jubiläumszuwendungen an Arbei...