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Gewerblicher Grundstückshandel
Bei der Veräußerung von zwei Grundstücken, die eineinhalb Jahre vorher erworben, anschließend mit Gewerberäumen bebaut und sodann zunächst vermietet worden sind, ist von einem mit unbedingter Veräußerungsabsicht betriebenen gewerblichen Grundstückshandel auszugehen, wenn in den vor Fertigstellung abgeschlossenen Mietverträgen bereits Vorkaufsrechte vereinbart waren. Bestreitet der Steuerpflichtige das Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels und erklärt lediglich Einkünfte aus Vermietung, kann deshalb keine vom Vermögensvergleich abweichende Wahl der Gewinnermittlung unterstellt und ein Übergangsgewinn angesetzt werden. War im Zeitpunkt der Auswertung der Prüfungsfeststellungen durch die Finanzbehörde noch keine Festsetzungsverjährung für das Jahr 01 eingetreten, kommt eine Gewinnko...