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Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde über die Höhe ausländischer Einkünfte
Bei der Bescheinigung der ausländischen Steuerbehörde nach § 1 Abs. 3 Satz 4 EStG über die Höhe der nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte handelt es sich grundsätzlich um eine materielle Voraussetzung für die erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht i. S. von § 1 Abs. 3 EStG. Erforderlich ist die Vorlage dieser Bescheinigung aber nur dann, wenn feststeht, dass der beschränkt Steuerpflichtige, der einen Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG gestellt hat, Einkünfte erzielt hat, die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegen (z. B. keine Vorlagepflicht bei Erzielung nur beschränkt steuerpflichtiger Einkünfte). Es bleibt offen, ob die Finanzbehörde die Vorlage einer „Nullbescheinigung” des Wohnsitzstaates bzw. ggf. von DrittstaatenS. 5 in den Fällen verlangen kann, in denen der beschränkt Steuerpflichtige zwar behauptet, keine Einkü...