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Einheitliche und gesonderte Feststellung bei Erbengemeinschaft
Die Eigenschaft der Erbengemeinschaft als Mitunternehmerschaft hinsichtlich des Besitzunternehmens hat zur Folge, dass die Einkünfte dieser Mitunternehmerschaft für die Dauer ihres Bestehens einheitlich und gesondert festgestellt werden müssen. Geht es nicht nur um laufende Einkünfte, sondern auch um die Erfassung eines Veräußerungsgewinns und darum, wem dieser zuzurechnen ist, sind diese Fragen für alle an den Einkünften Beteiligten einheitlich zu klären sind und deshalb der Entscheidung durch einen Grundlagenbescheid vorbehalten. Die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte der Erbengemeinschaft als Mitunternehmerschaft entfällt nicht, weil die Miterben die Auseinandersetzung hinsichtlich des Besitzunternehmens schuldrechtlich auf den Erbfall zurückbezogen haben. Die Rückbe...