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Lohnfortzahlung | Umlagepflicht für Kleinbetriebe mit zahlreichen Teilzeitkräften
Arbeitgeber unterliegen auch dann der Umlagepflicht nach dem Lohnfortzahlungsgesetz, wenn sie nur wenige Vollzeit- oder Halbtagskräfte, jedoch eine Vielzahl von Arbeitnehmern beschäftigen, die maximal 10 Stunden/Woche arbeiten. Diese Arbeitnehmer (hier: 800 bis 1 000 Teilzeitkräfte eines Anzeigenblattvertriebs) werden nach den Bestimmungen des Lohnfortzahlungsgesetzes bei der Ermittlung des für die Kleinbetriebsklausel maßgeblichen Schwellenwerts von 20 Arbeitnehmern nicht (auch nicht anteilig) mitgezählt ().