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BGH 01.06.2005 IV ZR 46/04, NWB 41/2005 S. 330
Versicherungsrecht | Anfechtung eines Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung
Es verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass der Versicherer nach wirksamer Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung nicht nur bereits erbrachte Versicherungsleistungen zurückfordern, sondern auch die seit Vertragsschluss erhaltenen Prämien behalten darf ().