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Gesellschaftsrecht | Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts
Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) v. ist im BGBl 2005 I S. 2802 verkündet worden und tritt im Wesentlichen am in Kraft. Hauptziele des Gesetzes sind, die persönliche Haftung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber der Gesellschaft zu erweitern und das Klagerecht der Aktionäre zu verbessern. Wir haben über die Neuregelungen ausführlich in NWB F. 18 S. 4267 ff. berichtet.