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Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts
Geltendmachung von Haftungsansprüche gegen Vorstände und Reform des Missbrauchs von Minderheitenrechten
Das UMAG versucht eine Verbesserung des Klagerechts der Aktionäre zu erzielen, indem es die Möglichkeit der Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung bewahrt, zugleich aber die missbräuchliche Ausnutzung des Anfechtungsrechts durch sog. „räuberische Aktionäre” unterbindet. Hierzu wird das gerichtliche Freigabeverfahren aus dem Umwandlungsgesetz als neues Instrumentarium für besonders wichtige Anfechtungsfälle übernommen und der Versuch gemacht, den Gang der Hauptversammlungen durch Regularien zum Frage- und Rederecht zu straffen. Eine ähnliche Abwägung nimmt das UMAG bezüglich der Innenhaftung der Organe vor. Einerseits wird die Klagedurchsetzung durch eine Minderheit wesentlich erleichtert, andererseits wird zur Vermeidung missbräuchlicher Rechtsausnutzungen ein gerichtliches Vorverfahren eingeführt und ein Haftungsfreiraum für qualifizierte unternehmerische Entscheidungen geschaffen.S. 3456
I. Reformen im deutschen Aktienrecht
Mit dem Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) v. (BGBl 2005 I S. 2802) ist die dritte Stufe der Modernisierung des rechtlichen Regelwerks zur Unternehmensführung, Unternehmenskontrolle und Reform des Aktienrechts erreicht worden. Mit dem von de...BGBl 2002 I S. 2681