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Umsatzsteuer; | Goldpreis-Durchschnittswert und Silberpreis für das Kalenderjahr 1996
Für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf die Umsätze von Sammlermünzen (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 und Nr. 2 UStG, Nr. 54 Buchst. c Doppelbuchst. cc der Anlage des UStG) im Kj 1996 gilt gem. folgendes: Nach Tz. 169 des (BStBl I 567) kann aus Vereinfachungsgründen bei der Ermittlung des Metallwerts von Goldmünzen der für die Monate Januar bis November für den Kilogramm-Goldbarren mit einem Feingehalt von 999,9 O/oo ermittelte Goldpreis-Durchschnittswert für das gesamte folgende Kj zugrunde gelegt werden. Im Jahr 1996 ist ein Goldpreis-Durchschnittswert von 17 682 DM für den Kilogramm-Goldbarren anzuwenden. Nach Tz. 170 des kann aus Vereinfachungsgründen bei der Ermittlung des Metallwerts (Silberwerts) von Silbermünzen der letzte im Mona...