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Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts
Das Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts (UMAG) bringt wichtige Modernisierungen und Veränderungen der Rahmenbedingungen deutscher AG mit sich und tritt zum in Kraft. Wesentlicher Inhalt: (1) Die Schadensersatzklage der Gesellschaft gegen Vorstände und Aufsichtsräte wegen Unredlichkeiten und groben Rechtsverstößen wird in der Durchsetzung verbessert. Die Minderheitsaktionäre können unter erleichterten Voraussetzungen die Klage erzwingen. (2) Die Anfechtungsklage gegen Hauptversammlungsbeschlüsse wird vor missbräuchlicher Ausnutzung geschützt. (3) Das System der Anmeldung und Legitimation von Aktionären zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung wird modernisiert und an internationale Standards angepasst.