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Einkommensteuer; | Auslandsreise einer Lehrerin (§§ 9 Abs. 1 Satz 1, 12 Nr. 1 EStG)
Eine ohne besonderen Anlaß (wie z. B. Halten eines Vortrags) durchgeführte Reise einer Lehrerin nach England ist entsprechend dem dann nicht nahezu ausschließlich beruflich veranlaßt, wenn neben einem Ausflug am Wochenende von insgesamt zehn Arbeitstagen ein Tag sowie drei Nachmittage mit der Verfolgung allgemeintouristischer Zwecke verbracht werden. - Anmerkung: Dies ist eine harte Entscheidung, war aber aufgrund der bisherigen BFH-Rspr. nicht anders zu erwarten. Der BFH hat es für unbedeutend gehalten, daß dieser zweiwöchige Englischkurs im Schulverwaltungsblatt für deutsche Lehrer angeboten wurde, der Teilnehmerkreis also homogen war, daß der Klägerin Dienstbefreiung unter Weiterzahlung der Dienstbezüge gewährt wurde und daß die Schulbesuche in Engla...