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Anpassung von Versorgungsverpflichtungen gegenüber ausgeschiedenen Versorgungsberechtigten
Das (BStBl 2005 I S. 619) nimmt zu der Frage Stellung, in welcher Höhe Abfindungen von Versorgungszusagen steuerlich unschädlich sind und inwieweit das Verfahren zur Ermittlung der Abfindungshöhe schriftlich zu fixieren ist. Aus Vertrauensschutzgründen können schädliche Abfindungsklauseln bis zum ohne negative steuerliche Folgen schriftlich angepasst werden. Nach dem ist die schriftliche Anpassung von Abfindungsklauseln in Versorgungsverpflichtungen, die nach § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EStG bewertet werden, d. h. Zusagen gegenüber Leistungsempfängern und mit unverfallbaren Versorgungsansprüchen ausgeschiedenen Pensionsberechtigten, aus Praktikabilitätsgründen unter den folgenden Voraussetzungen entbehrlich: (1) Die Abfindungsklauseln in Versorgungsverpflic...