Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
OFD Münster 20.07.2005 , BBK 19/2005 S. 4534
Gebühren für den Datenabruf aus dem elektronischen Grundbuch
Notare müssen auf die von ihnen an ihre Mandanten weiterberechnete Gebühr für das elektronische Grundbuch USt abführen. Ein durchlaufender Posten kommt nicht in Betracht, da die Notare die Gebühr schulden, nicht die Mandanten.