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FG Rheinland-Pfalz 16.06.2005 4 K 1951/04, NWB direkt 40/2005 S. 9

Betriebsvermögensfreibetrag und Wertabschlag auf inländisches Betriebsvermögen

Gehört zum Nachlass einer im Inland ansässigen Erblasserin land- und forstwirtschaftliches Vermögen, welches in einem anderen EU-Mitgliedstaat belegen ist, ist es weder aus verfassungsrechtlichen noch aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen geboten, die auf das Auslandsvermögen entfallende Erbschaftsteuer – entgegen § 21 Absatz 1 Satz 2 ErbStG – in vollem Umfang anzurechnen. Soweit § 13a Absatz 4 ErbStG die Gewährung des Betriebsvermögensfreibetrags und des Wertabschlags auf das inländische Betriebsvermögen beschränkt, liegt hierin zwar eine Beeinträchtigung der Kapitalverkehrsfreiheit und der Niederlassungsfreiheit. Diese Beeinträchtigung ist aber gerechtfertigt, da die erbschaftsteuerliche Entlastung des inländischen Betriebsvermögens systemimmanent ist und sich das ausländische Betriebsvermögen nicht in einer vergleichbaren Lage wie das...

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