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Doppelte Haushaltszugehörigkeit von Kindern getrennt lebender Elternteile
Aus dem (BStBl 2005 II S. 326) können für die Frage der Haushaltszugehörigkeit keine Rechtsfolgen für die Ausnahmefälle der gleichzeitigen Zugehörigkeit eines Kindes zu den Haushalten getrennt lebender Elternteile abgeleitet werden. In derartigen Fällen ist weiter nach den Abgrenzungskriterien der BFH-Entscheidung v. - X R 11/97 (BStBl 1999 II S. 594) vorzugehen. Bisher ruhende Verfahren sind entsprechend zu entscheiden.S. 7