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BFH 15.12.2005 III R 82/04, NWB direkt 40/2005 S. 6
Änderungsbefugnis für Kindergeldfestsetzung
Die Änderungsbefugnis für eine Kindergeldfestsetzung nach § 70 Abs. 4 EStG besteht immer dann, wenn die Behörde erst nach Erlass der zu ändernden Kindergeldfestsetzung positive Kenntnis von dem zur Überschreitung des Jahresgrenzbetrages führenden Sachverhalt erlangt. Ein bloßes Kennen-Müssen oder Kennen-Können steht dem nachträglichen Bekanntwerden nicht entgegen.