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FG Saarland 15.07.2005 1 K 343/02, NWB direkt 40/2005 S. 3

Dauer des Einspruchsverfahrens und Verwirkung

Ein mehr als 20 Jahre dauerndes Einspruchsverfahren führt nicht zwangsläufig zur Verwirkung des Steueranspruchs. Auch kommt es nicht ohne weiteres wegen der Dauer des Einspruchsverfahrens zu einer Umkehr der Feststellungslast.

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