Handbuch des GmbH-Konzerns
1. Aufl. 2004
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Teil D: Konzerninsolvenzrecht
Literatur: Smid, Stefan: Vier Entscheidungen englischer und deutscher Gerichte zur europäischen internationalen Zuständigkeit zur Eröffnung von Hauptinsolvenzverfahren, in: DZWiR 2003, S. 397, 404; Braun, Eberhardt: Der neue Sport in Europa: Forumshopping in Insolvenzverfahren oder: die moderne Form von „Britannia rules the waves”, in: NZI aktuell, Heft 1/2004, Editorial, S. V, VII.
1. Problem
D 1 Das Thema „Konzerninsolvenz” hat in jüngerer Zeit durch medienwirksame Großinsolvenzen wie die von Holzmann, Herlitz oder KirchMedia Aktualität und Bedeutung erlangt. Umso mehr erstaunt es, dass das deutsche Recht – anders als andere Rechtsordnungen – keine Regelungen über die Insolvenz verbundener Unternehmen kennt. Ein besonderes Konzerninsolvenzrecht existiert nicht. Das Gesetz geht vom Prinzip der Einzelgesellschaft aus. Danach wird jedes Rechtssubjekt unabhängig von einer Unternehmensverbindung in einem einzelnen Insolvenzverfahren abgewickelt. Es gelten die Grundsätze: „Eine Person, ein Vermögen, eine Insolvenz” und „Jedes Unternehmen stirbt seinen eigenen Tod”.
D 2 Unternehmenszusammenschlüsse können dazu führen, dass sich wirtschaftliche Schwierigkeiten in eine...