Handbuch des GmbH-Konzerns
1. Aufl. 2004
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Teil C: Konzernbilanzrecht
1. Grundlagen der Konzernrechnungslegung
1.1 Die Notwendigkeit von Konzernabschlüssen
C 1 Konzerne stellen eine Verbindung von rechtlich selbständigen, aber wirtschaftlich verbundenen Unternehmen dar, die eine mehr oder weniger eng verflochtene und durchorganisierte Wirtschaftseinheit, auch „Konzernunternehmung” (vgl. Theisen, Der Konzern, S. 17) genannt, bilden. Bezüglich der Rechnungslegung, Besteuerung, Gewinnverteilung etc. bleiben trotz dieser Verbindung die einzelnen Unternehmen die entscheidenden Rechtssubjekte, während der Einheit Konzern keine eigene Rechtspersönlichkeit zukommt. Aus dem Spannungsverhältnis von rechtlicher Vielheit und ökonomischer Einheit resultiert eine Fülle von Problemen, die den deutschen Gesetzgeber schon in den dreißiger Jahren (1931, 1937) zu Maßnahmen bewogen und 1965 zu einer umfassenden Aktienrechtsreform führten, die auch eine Konzernrechnungslegungspflicht einführte. Diese rechtsformspezifischen Regeln wurden 1969 ergänzt um die rein größenabhängigen Regelungen des PublG und in 1985 wurde mit dem BiRiLiG die 4. (Bilanz-)Richtlinie, die 7. (Konzernabschluss-)Ric...