Der Nießbrauch im Zivil- und Steuerrecht
7. Aufl. 2005
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
B. Steuerrechtliche Behandlung des Nießbrauchs
I. Allgemeine Grundsätze der steuerrechtlichen Behandlung des Nießbrauchs
1. Arten des Nießbrauchs
211 Wegen unterschiedlicher steuerlicher Rechtsfolgen ist zwischen mehreren Nießbrauchsarten zu unterscheiden.
Ein Vorbehaltsnießbrauch ist ein Nießbrauch, der zusammen mit der Übertragung des Eigentums (der Rechtsinhaberschaft) an einem Gegenstand vereinbart wird, und zwar in der Weise, dass dem alten Eigentümer (Rechtsinhaber) der Nießbrauch an dem übertragenen Gegenstand eingeräumt wird (s. auch Tz 31 ff.).
Ein Zuwendungsnießbrauch ist in den Fällen anzunehmen, in denen der Nießbrauch vom Eigentümer (Rechtsinhaber) bestellt wird, ohne dass es sich um einen Vorbehaltsnießbrauch handelt. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Nießbrauch entgeltlich oder unentgeltlich eingeräumt worden ist, die Verwendung des Begriffsmerkmals „Zuwendung” ist also nicht identisch mit dem entsprechenden Tatbestandsmerkmal des § 12 Nr. 2 EStG oder des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG.
Ein Vermächtnisnießbrauch liegt vor, wenn ein Nießbrauch aufgrund einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) vom Erben (von den Erben) dem Bedachten ein Nießbrauch an einem oder mehreren Nachlassgegenständen bestellt w...