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BFH 19.07.1995 I R 56/94
Körperschaftsteuer; | Gemeinnützigkeit einer Krankenhauswäscherei (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG)
Eine Körperschaft, die ausschließlich Krankenhauswäsche o. ä. reinigt, ist nicht gemeinnützig. Durch § 65 Nr. 3 AO ist auch der potentielle Wettbewerb geschützt. Eine Krankenhauswäscherei ist daher auch dann kein Zweckbetrieb nach dieser Vorschrift, wenn in ihrem örtlichen Wirkungskreis keine andere vergleichbare Wäscherei vorhanden ist ().