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Beamtenrecht | Verringerung des Pensionsniveaus von Ruhestandsbeamten verfassungsgemäß
Die mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 erfolgte Übertragung der Rentenreform auf die Beamtenversorgung dient der langfristigen Sicherung des Systems der Beamtenversorgung und überwiegt das schützenswerte Vertrauen der Beamten in den Fortbestand der für die Berechnung ihrer Versorgungsbezüge maßgeblichen Faktoren. Der Umfang der Absetzung des Versorgungsniveaus in Höhe von 5 v. H. innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren und der Umstand, dass die Verminderung voraussichtlich nicht mit einem betragsmäßigen Rückgang der Bezüge einhergehen wird, lassen erwarten, dass die Betroffenen in der Lage sein werden, sich den veränderten Umständen anzupassen ().