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BFH 21.09.1995 IV R 96/94
Einkommensteuer; | Verlustausgleichsverbot und Verlustabzugsverbot nach § 15 Abs. 4 EStG (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und 3 EStG)
Betreibt ein Viehhändler neben einer Großschlächterei in erheblichem Umfang auch eine Viehmast, ohne die für eine landwirtschaftliche Betätigung erforderliche Futtergrundlage zu haben, sind die aus der Tierhaltung resultierenden Verluste gem. § 15 Abs. 4 EStG nicht ausgleichsfähig und nicht abzugsfähig ().