Umsätze eines Hofladens unterfallen nur dann der Umsatzsteuerpauschalierung nach § 24 UStG, wenn der Anteil zugekaufter Produkte
geringfügig ist
Leitsatz
Verkauft der Betreiber einer Baumschule in einem Hofladen oder einer ähnlichen Verkaufseinrichtung neben selbst erzeugten
auch landwirtschaftliche Produkte anderer Landwirte, unterliegen die insoweit erzielten Umsätze allenfalls dann der Umsatzsteuerpauschalierung
des § 24 UStG, wenn der Verkauf zugekaufter Produkte geringfügig ist. Dies ist zumindest dann nicht der Fall, wenn der auf
die Fremdprodukte entfallende Umsatz über 20 % des Gesamtumsatzes des Unternehmers und ca. 40 % des Ladenumsatzes ausmacht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1986 Nr. 24 QAAAB-65987
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 17.08.2005 - 4 K 120/03
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