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FG Baden-Württemberg Beschluss v. - 1 K 500/00 EFG 2005 S. 1712 Nr. 21

Gesetze: FGO § 133a, FGO § 138

Versäumter Kostenantrag nach Erledigung der Hauptsache

Leitsatz

Hat das FG nach Erledigung der Hauptsache die Kosten des Verfahrens dem FA auferlegt, ist eine Anhörungsrüge des FA gegen die Kostenentscheidung, mit der es geltend macht, die Verfahrenskosten dem Kläger aufzuerlegen, unbegründet, wenn das FA eine Erledigungserklärung abgegeben hat, ohne einen Kostenantrag zu stellen. Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs erfordert nicht, dass das Gericht den Beteiligten Gelegenheit gibt, einen bei Abgabe der Erledigungserklärung versäumten Kostenantrag nachzureichen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2005 S. 1712 Nr. 21
BAAAB-65979

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Nutzungsdauer:
30 Tage
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FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 28.07.2005 - 1 K 500/00

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