Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit dem sog. zweiten Börsengang der Deutschen Telekom AG
Leitsatz
Zur Rechtmäßigkeit eines ausdrücklich auf § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO gestützten Sammelauskunftsersuchens einer Steuerfahndungsstelle
in Baden-Württemberg an ein Kreditinstitut, mit dem dieses verpflichtet wurde, Daten von Bankkunden zu benennen, die im Jahr
2000 Bonusaktien aus dem zweiten Börsengang der Deutschen Telekom AG erhaltern haben. Hier: Verfahren wegen Aussetzung der
Vollziehung.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 244 Nr. 4 EFG 2005 S. 1822 Nr. 23 NWB-Eilnachricht Nr. 23/2006 S. 1938 StuB-Bilanzreport Nr. 19/2005 S. 853 ZIP 2006 S. 507 Nr. 11 HAAAB-65977
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Online-Dokument
FG Baden-Württemberg, Beschluss v. 14.07.2005 - 4 V 24/04
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