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FG des Landes Brandenburg  v. - 5 K 844/04 EFG 2005 S. 1959 Nr. 24

Gesetze: InvZulG 1999 § 2 Abs. 3, InvZulG 1999 § 2 Abs. 8 Nr. 2

Investitionszulage bei Errichtung eines Gebäudes durch Grundstückspächter

Leitsatz

1. Im Falle der Errichtung eines Gebäudes setzt eine Förderung nach § 2 Abs. 3 InvZulG 1999 weder zivilrechtliches noch wirtschaftliches Eigentum voraus (hier: Zulageanspruch für Neubau einer Lagerhalle durch Grundstückspächter ohne Aufwendungsersatzanspruch nach §§ 951, 812 BGB).

2. Wird auf einem Betriebsgelände erstmals eine Lagerhalle errichtet, liegt eine Erstinvestition in Form einer Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte (§ 2 Abs. 8 Nr. 2 InvZulG 1999) vor. Im Streitfall kann offen bleiben, ob der Auffassung der Finanzverwaltung, wonach eine Erweiterung grundsätzlich die Ausweitung der wirtschaftlichen Tätigkeit erfordert ( IV A 5 – InvZ 1271 – 12/01, BStBl. I 2001, 376, Rz. 107), angesichts des klaren Wortlauts der Vorschrift zu folgen ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 472 Nr. 8
EFG 2005 S. 1959 Nr. 24
NWB-Eilnachricht Nr. 26/2006 S. 2176
XAAAB-65976

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FG des Landes Brandenburg v. 21.06.2005 - 5 K 844/04

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