Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Mecklenburg-Vorpommern Urteil v. - 2 K 549/02

Gesetze: EStG § 5, FGO § 48 Abs. 1 Nr. 1

Bilanzierung von Werklohnforderungen aus Bauverträgen

Klagebefugnis gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid im Falle der Vollbeendigung der Personengesellschaft

Gewinnfeststellung 1998 und Gewerbesteuermessbetrag 1998

Leitsatz

1. Werklohnforderungen über bereits fertig gestellte und vom Auftraggeber abgenommene Bauvorhaben sind grundsätzlich in voller Höhe bilanzsteuerrechtlich auszuweisen.

2. Bestrittene Werklohnforderungen aus Bauverträgen können grundsätzlich erst am Schluss des Wirtschaftsjahres angesetzt werden, in dem über den Anspruch rechtskräftig entschieden oder in dem in anderer Weise, z.B. auf Grund einer zwischenzeitlich erfolgten außergerichtlichen Einigung die Ungewissheit beseitigt worden ist.

3. Die Klagebefugnis der Personengesellschaft gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid geht im Falle der Vollbeendigung der Gesellschaft auf die durch den angefochtenen Gewinnfeststellungsbescheid materiell-rechtlich beschwerten Feststellungsbeteiligten und früheren Gesellschafter über.

4. Auch die Gesellschafter einer zweigliedrigen Personengesellschaft können vereinbaren, dass beim Ausscheiden eines Gesellschafters der andere das Geschäft ohne Liquidation mit sämtlichen Aktiva und Passiva übernimmt. Eine solche Übernahmevereinbarung kann schon im Gesellschaftsvertrag enthalten sein, sie kann aber auch ad hoc von den Gesellschaftern vereinbart werden. Dies hat zur Folge, dass die Aktiva und Passiva durch Gesamtrechtsnachfolge auf den übernehmenden Gesellschafter übergehen und die Personengesellschaft als vollbeendet anzusehen ist.

Fundstelle(n):
DAAAB-65974

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil v. 26.05.2005 - 2 K 549/02

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen