1. Wann Mehraufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung als notwendig einzustufen sind, ist nach
den Umständen des Einzelfalles zu prüfen. Zur Bestimmung der Angemessenheit einer Wohnung kann kein bestimmtes Wohnflächenlimit
festgelegt werden, das auf alle Einzelpersonen anzuwenden wäre, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung eine Unterkunft
am Arbeitsort benötigen (entgegen – St 12).
2. Eine in der Wohnung am Beschäftigungsort vorhandene, abgelöste Einbauküche ist –bei die Geringfügigkeitsgrenze des § 6
Abs. 2 S. 1 EStG übersteigenden Kosten– auf sieben Jahre abzuschreiben.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2005 S. 1677 Nr. 21 KÖSDI 2005 S. 14894 Nr. 12 ZAAAB-65971
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