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Verfallfristen in Arbeitsverträgen nicht zu kurz setzen
Arbeitsverträge enthalten häufig Verfallfristen. Seit dem Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetz unterliegen solche Klauseln der AGB-Kontrolle. Eine formularmäßig vereinbarte Verfallfrist, die kürzer als 10 % der gesetzlichen Verjährungsfrist ist, benachteiligt nach einer Entscheidung des LAG Hamm den Arbeitnehmer unangemessen i. S. des § 307 Abs. 2 BGB (, LAGReport 2005 S. 138 ff.). Das BAG hat in seiner Entscheidung vom eine Mindestfrist für die zweite Stufe einer zweistufigen Ausschlussfrist von drei Monaten für geboten gehalten ( [n. v.]).
Eine sichere Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen ist derzeit nicht möglich. Jedenfalls mit einer Verfallfrist von sechs Monaten dürfte das Risiko der...