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BBB 2/2005 S. 42

Berater haften für gepfändetes Sozialversicherungskapital

Wenn der Insolvenzverwalter zur Befriedigung von Gläubigerforderungen den Arbeitgeberanteil zu den SV-Beiträgen aller nichtsozialversicherungpflichtigen Beschäftigten des Konkursunternehmens von den Trägern der Sozialversicherung zurückfordert, dann gehen den betroffenen Mitarbeiten in der Regel wesentliche Teile ihrer Altersversorgung verloren. Der Insolvenzverwalter kann für alle nichtversicherungspflichtigen Beschäftigten des Konkursunternehmens das Statusfeststellungsverfahren bei den Trägern der Sozialversicherung durchführen lassen. Die dann von den Sozialversicherungsträgern zurückfließenden Arbeitgeberbeiträge stehen als pfändbares Betriebsvermögen den Gläubigern zur Verfügung.

In solch einem Fall machen sich Arbeitgeber und Steuerberater wegen fehlerhafter Anmeldung bei den Sozialv...

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