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BBKM Nr. 2 vom Seite 53

Jahressondervergütungen zugunsten der Mitarbeiter

Vossen R., Die Jahressondervergütung, NZA 13/2005 S. 734-736

Auch Steuerberater gewähren ihren Mitarbeitern nicht selten Sonderzahlungen, die nicht mit dem regelmäßigen Arbeitsentgelt, sondern aus bestimmten Anlässen oder zu bestimmten Terminen gezahlt werden. Sie werden allgemein als Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Gratifikationen bezeichnet. Die Motivation kann in der Entlohnung von Betriebstreue liegen, andererseits aber auch rein arbeitsleistungsbezogenen Charakter haben.

Praxishinweis

Auf Seiten der Empfänger geht damit nicht selten – trotz des häufig anzutreffenden Hinweises auf die Freiwilligkeit der Leistung – ein gewisses Anspruchsdenken einher. Deshalb sollte sich der Steuerberater des Umfangs und der Modalitäten vertraglich vereinbarter Sonderzahlungen ebenso bewusst sein wie der rechtlichen Tragweite seines Zuwendungsverhaltens (betriebliche Übung!). Ist eine Bindung eingetreten, gilt es im eigenen Interesse ihre Grenzen und die Voraussetzungen für ihre Beendigung zu kennen.

Wie viele Bereiche des Arbeitsrechts ist aber auch der Themenkomplex der Jahressondervergütungen maßgeblich durch das BAG geprägt. Vossen stellt in seinem Beitrag die denkbaren Anspruchsgrundlagen dar ...